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Wir machen das beste draus. Kaum schafft man den Wochenrhythmus nicht genau wird man von Themen und Kleinkram überrollt. Wir versuchen trotzdem wieder Ordnung ins System zu kriegen. Am Ende nehmen wir uns noch der Urheberrechtsentscheidung des Monats aus Köln an, die wieder Nachhilfebedarf im Bereich Internet nahelegt. Nach einer stilistischen Intervention kehren wir in dieser Ausgabe zum bewährten Format zurück und greifen aber auch ein paar Gedanken der letzten Ausgaben auf anlässlich der Veranstaltung "Einbruch der Dunkelheit", bei der Linus zugegen und gleichzeitig in der Lage war, ein paar Kommentare einiger Referenten einzufangen.

Handy-Überwachung der NSA: Lauschangriff auf Merkel: Ermittler finden keine Beweise - FOCUS Online

Wir rätseln kurz über die innere Verfassung der ARD ob ihres merkwürdigen PR-Stunts mit dem Snowden-Interview, das wohl möglichst niemand sehen sollte und gehen ansonsten noch ein paar Nachrichten der letzten Wochen nach, die bisher liegenblieben. Dauer: Edathy — Netzneutralität — Vorratsdatenspeicherung — Internetzensur in der Türkei — Schengen-Security — Leistungsschutzrecht Die fortwährend bedrückende Nachrichtenlage lässt Linus aus der Haut fahren, so dass er sich auch gleich mit Bambi-Preisträgern anlegt.

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OK Ablehnen. Peter Piksa Unerwünschte Nacktheit. Tim Pritlove Unerwünschte Nacktheit. Thomas Lohninger Internet Zero. Derartige Software erlaube einer Regierung, Behörde oder auch der Polizei, die Kommunikation eines Bürgers ohne dessen Einverständnis zu kontrollieren, und könnte leicht zu weiteren Menschenrechtsverletzungen führen, sagt Kenneth Page, politischer Beauftragter bei PI.

Staatliche Überwachung: Abhören, Orten, Ausspionieren und Bespitzeln

Sicherheitsexperten seien sich auch einig, dass Hacker, kriminelle Banden oder mit Sanktionen belegte Staaten die Tracking-Technologie nutzen könnten. Somit wird es ausländischen Regierungen einerseits ermöglicht, umfangreiche Bewegungsprofile von Personen zu erstellen. Andererseits lässt sich die Software auch mit anderen Programmen kombinieren, mit denen man die Kommunikation der besagten Person überwachen oder Zugang zu deren Kontaktdaten erlangen kann.

Auch Alarme lassen sich programmieren, die dann ausgelöst werden, wenn jemand ein zuvor festgelegtes Gebiet verlässt oder sich einer anderen überwachten Person nähert. Ähnlich wie Waffen dürften diese also nicht nach Belieben ins Ausland verkauft werden. Im eigenen Land stehe der Überwachung durch die Regierung in der Regel nichts entgegen, sagt Rosenthal. Jeder Staat nehme für sich in Anspruch, auf seinem Territorium nach seinen Regeln Zugriff auf die Daten lokaler Telekommunikationsanbieter zu haben.

Durch die internationale Vernetzung sei es aber auch möglich und kaum zu verhindern, Personen in anderen Ländern zu überwachen — auch wenn das dort meist verboten sei. Immerhin werden laut Rosenthal in Europa neue Vorschriften diskutiert, wonach private Unternehmen Zugriffsanfragen ausländischer Staaten offenlegen müssten.

Dass private Technologiefirmen in diesen Markt drängen, ist ökonomisch durchaus plausibel. Die Nachfrage nach Überwachungstechnologie ist in den vergangenen Jahren explodiert, besonders im Nachklang der Terroranschläge von New York und vom Boston-Marathon Laut den jüngsten verfügbaren Branchenschätzungen lag das Marktvolumen für Massenüberwachungs-Software, wozu auch die Handy-Tracker zählen, bei 5 Milliarden Dollar und bereits bei 13,5 Milliarden Dollar. Das Interesse daran, andere Personen anhand ihres Handys zu lokalisieren, ist dabei nicht nur auf die Industrie beschränkt.

Der entscheidende Unterschied besteht aber darin, dass in diesen Fällen die zu ortende Person ihr Einverständnis geben muss — anders als bei den besagten Überwachungs-Technologien, die den Nutzer meist unbemerkt ausspähen. Auch setzen derartige Apps ein Smartphone voraus; die Tracking-Software hingegen kann den Standpunkt eines jeden noch so alten Geräts orten.

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