Telefonüberwachung beweisverwertungsverbot


  1. Gibt es eine Fernwirkung bei einer rechtswidrigen Durchsuchung?;
  2. Schlagwort: Telefonüberwachung?
  3. Kooperationen.

Liegt Gefahr in Verzug vor, so kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Wird darüber hinaus eine Telefonüberwachung fortgesetzt, so ist diese unzulässig und die daraus erlangten Erkenntnisse dürfen nicht als Beweise verwertet werden. Ein Klassiker im Zusammenhang mit der Telefonüberwachung ist die Verwertbarkeit sog.

Diesem Problem liegt folgender Fall zugrunde:. Damit darf die Staatsanwaltschaft die erlangten Erkenntnisse nicht verwerten.

§ 100a StPO: Die Telefonüberwachung

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Im Völkerrecht ist die Unverletzlichkeit der konsularischen Räumlichkeiten tief verwurzelt Hecker in Handbuch der konsularischen Praxis S. Dezember Wenn aber Durchsuchungen und Beschlagnahmen in den Diensträumen des Konsulats verboten sind, liegt es nahe, auch die heimliche Überwachung und Aufzeichnung der dort geführten Telefongespräche durch Behörden des Empfangsstaats als unzulässig anzusehen.

Beweisverwertungsverbote - juraLIB - Mindmaps, Schemata

Sie beeinträchtigen die durch die Wiener Konsularrechtskonvention garantierte eingriffsfreie Wahrnehmung konsularischer Aufgaben nicht weniger als jene. Dem Eingriffsverbot des Art. All dies kann dafür sprechen, die heimliche Überwachung von Telefonanschlüssen, die in den Diensträumen des Konsulats eingerichtet sind, generell als unzulässig anzusehen. Insbesondere kann offenbleiben, ob das Überwachungsverbot dann gilt, wenn der die Überwachung auslösende Tatverdacht gegen die Konsularbeamten eine private oder eine solche Tätigkeit betrifft, die zwar im Auftrag der Regierung des Entsendestaats ausgeübt wird, aber zur Wahrnehmung konsularischer Aufgaben keinerlei Bezug aufweist.

Die Ausspähung konsularischer Tätigkeit durch eine Überwachung eines dienstlichen Telefonanschlusses nach dem G 10 ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn sich der zugrundeliegende Verdacht auf strafbare Handlungen bezieht, die - unabhängig von damit etwa verfolgten weiteren Zwecken - mit der Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben zusammenhängen können. Dann ist neben dem oben erörterten Grundsatz der Unverletzlichkeit der konsularischen Räumlichkeiten der in Art.

Zufallsfund aus Telefonüberwachung bei Steuerhehlerei nicht verwertbar

Im vorliegenden Fall musste aber ein solches Beweisverwertungsverbot angenommen werden. In dem Verfahren gegen den Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln hier: Haschischplantage in der Wohnung waren also die in der Wohnung aufgefundenen Pflanzen und Drogen sowie die Eindrücke der Polizeibeamten nicht verwertbar.

Damit sind wir bei der "Fernwirkung": darf diese Einlassung als Beweismittel verwertet werden oder erstreckt sich das Beweisverwertungsverbot auch darauf, wirkt es also "in der Ferne"? Die Grenzen richten sich jeweils nach der Sachlage und der Art des Verbots vgl.

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OLG Köln Beschl. Dem stehen jedoch die Besonderheiten dieses Falles entgegen.

Ein Beweisverwertungsverbot ist in der Rspr. BGH Urt.


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