Telefonüberwachung kernbereich

Vor der Urteilsverkündung hatte Schaar erklärt, er erhoffe sich von dem Urteil eine Stärkung der Bürgerrechte und des Datenschutzes. Auch sei nicht gewährleistet, dass dadurch etwa terroristische Taten verhindert werden könnten. Datenschützer kritisiert vorbeugende Telefonüberwachung. Karlsruhe kritisiert niedersächsische Gesetzgebung Die Richter kritisierten ferner, dass das Land Niedersachsen in die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes eingegriffen habe.

Dieses weite Anwendungsfeld hat das Bundesverfassungsgericht kassiert.

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Darüber hinaus müssen sich natürlich diejenigen Gesetzgeber, die sich -- wie gerade in Bayern -- mit Neuregelungen im Polizei- und Verfassungsschutzbereich befassen, an die verfassungsgerichtlichen Vorgaben halten. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes von letzter Woche zum sächsischen Verfassungsschutzgesetz hinweisen, in dem über die akustische Wohnraumüberwachung zu präventiven Zwecken geurteilt wurde.


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  • 281 Gespräche „zeitnah gelöscht“.
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Auch dieses wurde kassiert. Beide Gerichte haben in ihren Entscheidungen den absolut geschützten Kernbereich der Privatsphäre hervorgehoben. Die sächsischen Verfassungsrichter haben darüber hinaus noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht zu einer unzulässigen Vermischung der Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten kommen darf. Das Trennungsgebot zwischen beiden Sicherheitsbereichen wurde damit gestärkt.

Schaar: Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass dieser Kernbereich auch bei der Telekommunikationsüberwachung betroffen sein kann und zu schützen ist. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass eine Überwachung intimer Inhalte zu vermeiden ist.

Auf jeden Fall ist auch bei der Telefonüberwachung eine sehr strikte Regelung zur Vernichtung und Nichtverwertung der den Kernbereich betreffenden Aufzeichnungen erforderlich. Ich sehe insofern auch bei der Telefonüberwachung noch entsprechenden Nachbesserungsbedarf.

Datenschutzbeauftragter: Kernbereich der Privatsphäre ist auch bei der TK-Überwachung zu beachten

Und zweitens müssen auch die Regelungen zu Sicherungen, also insbesondere zur Vernichtung und Nichtverwertung der entsprechenden Dokumente und die Benachrichtigung der Betroffenen, auf den Prüfstand. Wie sind in der Strafprozessordnung momentan die Voraussetzungen dafür? Schaar: Insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität und in Fällen, wo terroristische Vereinigungen im In- oder Ausland Gegenstand der kriminalistischen Ermittlungen sind, ist ja schon die Planung selbst eine Straftat.

Insofern greifen hier die Regelungen der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung.

Bundesverfassungsgericht

Vor diesem Hintergrund kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass etwa der niedersächsische Innenminister davon spricht, durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde die Terrorismusbekämpfung erschwert. Dies scheint ein Schlüsselargument zu sein, dass derzeit in jedes Schloss passt. Schaar: Der Status des Papiers der Kommission ist mir noch nicht ganz klar. Sobald dieser Bereich in einem Gespräch berührt wird, muss eine Telefonüberwachung abgebrochen werden.

§ a StPO: Die Telefonüberwachung

Doch dazu sind die verantwortlichen Behörden offenbar überhaupt nicht in der Lage. Bis dahin wird weiter manuell gelöscht. Die ist aber zeitaufwändig und lässt auch in politisch brisanten Fällen häufig monatelang auf sich warten. Die mittlerweile als haltlos erwiesenen Korruptionsermittlungen gegen den ehemaligen Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium, Harald Friedrich, sind ein gutes Beispiel dafür.

Bundesverfassungsgericht-Urteil: Neuregelung der Telefonüberwachung gesetzeskonform

Dessen Telefonanschlüsse und Internetaccounts waren im Mai überwacht worden. Betroffen waren auch acht weitere Beschuldigte, darunter der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Remmel. Dessen Gespräche wurden erst am Dezember vollständig vernichtet, obwohl CDU-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter bereits im Oktober versichert hatte, die Kommunikation des als Parlamentarier besonders geschützten Remmel sei vollständig gelöscht worden. Das neue Software allein auch nicht alles löst, zeigt ein Fall aus den Niederlanden.

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Dort kam es mehrfach zu Prozesspannen, weil vertrauliche Gespräche zwischen Angeklagten und Anwälten nicht gelöscht wurden. Der Polizei war nicht bekannt, wie der Löschvorgang durch das Computersystem des Herstellers Verint funktioniert. Nachforschungen ergaben, dass es sich bei dieser Information um ein Betriebsgeheimnis des israelischen Unternehmens handelt. Bei dem Fall in den Niederlanden wurden Vorwürfe gegen die Polizei laut, sie würde Unkenntnis und Probleme mit dem System vortäuschen, um Aufnahmen erhalten zu können.