Aus den entsprechenden Erwägungen des Bundesgerichtes kann abgeleitet werden, dass die koordinierte Eingabe von Zahlen- oder Wortkombinationen während der Fahrt immer eine verbotene Ablenkung darstellt und daher nicht erlaubt ist.
Der Blick, mindestens eine Hand und nicht zuletzt der Kopf sind dann vom Verkehrsgeschehen und von der Fahrzeugbedienung abgelenkt. Dies ist gefährlich, denn: bei Tempo 50 entspricht das Abwenden des Blicks von einer Sekunde einer "Blindflugstrecke" von rund 14 Meter. Bei Tempo sind es sogar 33 Meter. In einer Sekunde ist knapp die Sicherheitssperre aufgehoben. In der grossen Mehrzahl der Fälle können die urteilenden Behörden den Unfall auf mangelnde Aufmerksamkeit zurückführen, aber nicht den genauen Ablenkungsgrund eruieren.
In der Regel genügt nämlich die Erkenntnis, dass einem pflichtgemäss aufmerksamen Lenker in dieser Situation der festgestellte Fahrfehler oder Unfall nicht passiert wäre. Dann ist der Schluss zulässig, dass der Lenker unaufmerksam gewesen sein muss. Den genauen Anlass der Unaufmerksamkeit zu eruieren wäre für die Polizei wie auch das Gericht interessant, ist aber für einen Schuldspruch nicht zwingend notwendig. Hinzu kommt, dass kaum jemand gerne zugibt, dass er Schaden verursacht oder Menschen verletzt hat, weil er mit seinem MP3-Player herumgespielt hat.
Aus diesem Grund kann die Ablenkung selten beweisrechtlich einer konkreten Tätigkeit zugeordnet werden. Es gilt also: Wer während der Fahrt Geräte benutzt, welche nichts mit dem Bedienen des Fahrzeuges zu tun haben, darf sich dabei nicht ablenken lassen. Konkret geht es um Mobiltelefone, Navigationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, v. MP3-Abspielgeräte, gemeint. Eine klare Regelung im Sinne eines generellen Verbots gibt es nur bei den Mobiltelefonen: Das Verwenden von Mobiltelefonen während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung.
Bei allen anderen Vorgängen muss die festgestellte Handlung dazu geeignet sein, die pflichtgemässe Fahrzeugbedienung zu erschweren. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn jemand während der Fahrt eine nicht fahrzeugbedingte Verrichtung vornimmt, die länger als einen kurzen Augenblick dauert und. Dies ist sicher dann der Fall, wenn andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder ernstlich konkret gefährdet wurden.
Ein solcher Fall liegt aber auch vor, wenn eine solche ernstliche Gefahr jederzeit leicht hätte eintreten können oder anders gesagt nur zufällig nicht entstanden ist. Ein Beispiel: Die Person am Steuer wird wegen des ablenkenden Telefonats von einer Kurve überrascht, gerät in die Gegenfahrbahn und kann erst auf der Wiese auf der anderen Strassenseite halten. Zufällig ist aber zufällig niemand entgegengekommen.
Ob die Person dabei eine Freisprecheinrichtung benutzte oder nicht, ist nicht von Bedeutung, weil die Ablenkung so gross war, dass eine erhebliche Unfallgefahr entstand.
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Ein solcher Fall von grober Verletzung der Verkehrsregeln wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft rapportiert. Kommt es zu einer Verurteilung, so hat der Angeschuldigte in der Regel mit einer happigen Geldstrafe max. CHF 3' Anstelle der Geldstrafe ist in gravierenden Fällen oder bei Wiederholungstätern auch die Ausfällung eine Freiheitsstrafe max.
Gleichzeitig wird das Strassenverkehrsamt den Führerausweis für mindestens drei Monate entziehen Art. Dieser kann nur angewendet werden, wenn bei ansonsten korrekter Fahrweise ein Telefon ohne Freisprecheinrichtung verwendet wird.
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Auch dieses Verhalten fällt grundsätzlich unter Art. Da dieser Sachverhalt explizit in der Ordnungsbussenliste erfasst ist, kann er im vereinfachten Verfahren mit einer Ordnungsbusse von CHF Es fallen auch keine Verfahrenskosten an. Alle anderen Fälle müssen im ordentlichen Verfahren von der Übertretungsbehörde individuell behandelt und beurteilt werden. Die Höhe der Busse richtet sich nach dem Unrechtsgehalt des Verhaltens. Da sich eine Behörde mit dem Fall individuell befassen muss, fallen zusätzlich zur Busse auch Verfahrenskosten an, so dass solche Verfahren insgesamt deutlich teurer kommen als eine Ordnungsbusse.
Beispiel: Es telefoniert jemand während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung. Durch das Gespräch wird er derart abgelenkt, dass er im Schritttempo einen Auffahrunfall mit geringfügigem Sachschaden verursacht. Auch wenn dabei niemand ernstlich gefährdet wurde, ist bei einem Unfall das Ordnungsbussenverfahren ausgeschlossen. Oder jemand liest während der Fahrt die Lieferpapiere.
Die Polizei muss dann zuhanden der zuständigen Übertretungsbehörde Stadtrichter, Polizeirichter, Statthalter einen Rapport erstellen. Kommt diese zu einem Schuldspruch, wird eine individuelle Busse bis max. CHF 10' Ausserdem muss man die Verfahrenskosten bezahlen. Gleichzeitig muss man mit einer ebenfalls kostenpflichtigen Verwarnung oder einem einmonatigem Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt rechnen Art. Die Gerichte müssen sich immer wieder mit dem Art.
Allerdings ist die Unterscheidung für den Laien manchmal schwierig. Hier eine sehr vereinfachte Abgrenzung:. Wie gross das Gefahrenpotential ist, bestimmt sich nach den konkreten Umständen: Ablenkungsausmass, Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeit, Platzverhältnisse, Sichtverhältnisse, Wetterverhältnisse etc. Grundsätzlich darf man sich beim Lenken jeglicher Fahrzeuge nicht ablenken lassen.
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Wenn man sich mit dem Fahrrad nicht an die Verkehrsregeln hält, kann man also auch zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings sind die Strafen beim Fahrrad etwas tiefer. Gefährdet der Fahrradlenker allerdings dadurch noch andere Verkehrsteilnehmer, d. Der Umstand, dass der Velofahrende sich dabei selber am meisten gefährdete oder gar verletzte, ändert nichts an der Strafbarkeit, kann aber die Strafe etwas milder ausfallen lassen. Für telefonierende Fussgänger gibt es keine Regeln, welche sich spezifisch auf das Telefonieren beim Spazieren beziehen.
Telefonieren und Spazieren ist also nicht verboten, aber: Fussgänger haben auch Sorgfaltspflichten, namentlich beim Überqueren der Strasse. Sie müssen die Strasse generell vorsichtig überqueren. Sie haben auf dem Fussgängerstreifen zwar Vortritt, dürfen diesen aber nicht überraschend betreten Art 49 Abs. Namentlich müssen auch sie sich so verhalten, dass sie niemanden gefährden.
Das Missachten dieser Regeln kann auch die Folge eines ablenkenden Telefonats sein: Klassisches Beispiel ist das Übersehen eines vortrittsberechtigten Trams. Dies kann nicht nur zu einem Unfall führen, sondern auch zu einem Strafverfahren. War das Verhalten des Fussgängers für andere Verkehrsteilnehmer potentiell gefährlich Sturzverletzung Fahrgäste nach Notbremsung , so kann sogar der Vorwurf der groben Verletzung von Verkehrsregeln erhoben werden.
Das Bedienen von irgendwelchen elektronischen Geräten lohnt sich also nie. Die Konsequenzen sind immer nachteilig, wobei die Folgen eines Strafverfahrens noch die geringfügigsten sind. Wenn man wegen des Navigationsgeräts noch einen Unfall mit Verletzten oder gar Toten verursacht, so sind die Auswirkungen weit gravierender: Die persönliche Schuld, die man sich dabei auflädt, nimmt einem niemand ab. Mehr dazu erfahren Sie in der Stellungnahme der Chefredaktion.
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Essen am Steuer
Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Verstauen Sie das an einem Platz, wie Sie es vom Steuer aus nicht erreichen können. Verwendete Quellen: Nachrichtenagentur dpa. Ihr Community-Team. Leserbrief schreiben. Artikel versenden. Fan werden Folgen. Pazifik: Wrack aus berühmter Schlacht in der Tiefsee aufgespürt.